umzugskracher-logo

Ihr Vertrauen ist unsere beste Referenz

Die führende Adresse für mühelose Umzüge!

umzugskracher-logo

Pflegekasse und Umzug: Was übernimmt die Pflegekasse?

Ihr Umzug soll eine Entlastung sein – nicht noch mehr Stress. Wenn ein Pflegebedürftiger in eine geeignetere Wohnung zieht, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Umzugskosten.

  • Bis zu 4.180 € Zuschuss durch die Pflegekasse möglich
  • Gilt für alle Pflegegrade 1–5
  • Antrag vor dem Umzug stellen – wir helfen Ihnen dabei
  • Ihr professionelles Umzugsunternehmen in Berlin an Ihrer Seite

Was versteht man unter einem Pflegekasse Umzug?

Der Begriff Pflegekasse Umzug bezeichnet einen Wohnungswechsel, bei dem eine pflegebedürftige Person aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen in eine neue, geeignetere Wohnung zieht. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann in solchen Fällen einen Zuschuss zu den Umzugskosten gewähren – und zwar im Rahmen der Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen nach § 40 SGB XI.

Wichtig zu verstehen: Es handelt sich nicht um eine pauschale Übernahme aller Umzugskosten, sondern um einen Zuschuss, der an konkrete Bedingungen geknüpft ist. Der Umzug muss die häusliche Pflege nachweislich erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Wer also in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung zieht und damit die Pflegesituation verbessert, hat gute Chancen auf finanzielle Unterstützung.

Erfolgreiche Umzüge
Zufriedene Kunden
Was versteht man unter einem Pflegekasse Umzug?

Ihr Umzug: Nur einen Klick entfernt!

Sichern Sie sich noch heute Ihr Umzugsangebot – kostenlos und unverbindlich. Jetzt überraschend günstiges Angebot anfordern!

Wer hat Anspruch – und welche Voraussetzungen gelten?
Wer hat Anspruch – und welche Voraussetzungen gelten?

Wer hat Anspruch – und welche Voraussetzungen gelten?

Nicht jeder Umzug wird von der Pflegekasse bezuschusst. Damit die Umzugskosten Pflegekasse-seitig anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 1 bis 5 muss offiziell anerkannt sein
  • Der Umzug muss aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen notwendig sein
  • Die neue Wohnung muss die Pflege deutlich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung verbessern
  • Die neue Wohnung sollte möglichst barrierefrei oder seniorengerecht sein
  • Die Pflegekasse muss die neue Wohnung als geeignet eingestuft haben
  • Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden – nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt

Erfüllt ein Pflegebedürftiger diese Voraussetzungen, können die Umzugskosten Pflegekasse-seitig mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst werden. Dieser Betrag kann für Transport, Verpackungsmaterial, Ein- und Auspackservice sowie Fahrtkosten des Umzugsunternehmens verwendet werden.

Ihr starkes Umzugskracher-Team für Umzüge in Berlin

formular-ausfuellen

Formular ausfüllen

Umzugsangebot von Zuhause aus anfragen.

Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ort.

Einfach-zuruecklehnen

Einfach zurücklehnen

Ihr Umzug wird schnell und pünktlich realisiert.

Was übernimmt die Pflegekasse – und was nicht?

Was übernimmt die Pflegekasse – und was nicht?

Förderfähige Kosten

Im Rahmen des Zuschusses werden grundsätzlich Kosten übernommen, die direkt mit dem Umzug zusammenhängen:

  • Kosten für das Umzugsunternehmen (Transport, Verladung)
  • Verpackungsmaterialien wie Umzugskartons und Polstermaterial
  • Ein- und Auspackservice
  • Fahrtkosten des Umzugswagens

Nicht förderfähige Kosten

Bestimmte Posten werden von der Pflegekasse ausdrücklich nicht übernommen:

  • Renovierungskosten in der alten Wohnung
  • Entrümpelungskosten – diese müssen separat eingeplant werden
  • Neuanschaffungen von Möbeln oder Einrichtungsgegenständen
  • Kosten ohne direkten Bezug zum Umzugsvorgang
Was übernimmt die Pflegekasse – und was nicht?

Pflegekasse AOK, BARMER & Co. – Was zahlen die Kassen?

Alle gesetzlichen Pflegekassen sind zur Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen verpflichtet. Der maximale Zuschuss von 4.180 Euro gilt einheitlich. Unterschiede gibt es lediglich bei der Antragsbearbeitung, den geforderten Unterlagen und den internen Prüfprozessen.

Pflegekasse AOK: Die Pflegekasse AOK gehört zu den größten gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland und fördert Umzüge im Rahmen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro. Anträge können formlos oder über das offizielle Antragsformular gestellt werden. Die Pflegekasse AOK prüft dabei, ob der Umzug die pflegerische Situation nachweislich verbessert.

BARMER Krankenkasse: Auch die BARMER Krankenkasse fördert Umzüge pflegebedürftiger Menschen mit dem gleichen Höchstbetrag. Voraussetzung ist ebenfalls ein anerkannter Pflegegrad sowie eine plausible Begründung, warum die neue Wohnsituation die Pflege erleichtert. Anträge sollten möglichst frühzeitig und vor dem Umzug eingereicht werden.

Wer bei einer anderen Kasse versichert ist – etwa TK, DAK oder einer Betriebskrankenkasse – kann dieselben Leistungen in Anspruch nehmen. Krankenkassen-Umzüge unterliegen alle denselben gesetzlichen Grundlagen nach § 40 SGB XI.

So stellen Sie den Antrag – Schritt für Schritt

Ein entscheidender Punkt: Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wer erst nach dem Wohnungswechsel einen Antrag stellt, geht in der Regel leer aus. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antragsformular oder formloses Schreiben an die zuständige Pflegekasse
  • Nachweis des Pflegegrads – der aktuelle Pflegegradbescheid
  • Ärztliche Begründung oder Stellungnahme des Pflegedienstes, warum der Umzug notwendig ist
  • Kostenvoranschlag des beauftragten Umzugsunternehmens
  • Beschreibung der neuen Wohnung – warum sie die Pflegesituation verbessert

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bearbeitung. Im Zweifel lohnt es sich, vorab telefonisch bei der eigenen Pflegekasse nachzufragen, welche Dokumente konkret benötigt werden.

Pflegegeld und Umzug ins Ausland – Was gilt?

Ein besonderer Fall ist der Umzug ins Ausland. Wer pflegebedürftig ist und seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt, stellt sich die Frage: Behalte ich meinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung?

Die Antwort hängt vom Zielland ab:

  • EU-Ausland, EWR und Schweiz: Hier besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Pflegegeld – also Geldleistungen der deutschen Pflegekasse – sofern im Wohnortstaat keine Sachleistungen beantragt werden.
  • Alle anderen Länder: Bei Pflegegeld und Umzug ins Ausland außerhalb der EU/EWR/Schweiz erlischt der Anspruch auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung vollständig.

Wichtig: Auch beim Umzug ins Ausland innerhalb der EU können nur Geldleistungen, keine Sachleistungen aus der deutschen Pflegeversicherung beansprucht werden. Die Möglichkeit, einen Zuschuss für den eigentlichen Umzugsvorgang zu erhalten, ist in diesen Fällen stark eingeschränkt und sollte vorab mit der Pflegekasse abgeklärt werden.

Nutzen Sie unser Kontaktformular!

Nutzen Sie unser praktisches Kontaktformular, um uns bereits vorab die Eckdaten zu Ihrem Umzug durchzugeben.

Rufen Sie uns persönlich an!

Sie bevorzugen den persönlichen Kontakt? Dann rufen Sie unsere Umzugshotline an! 

truck (1)

Mit Umzugskracher sicher und stressfrei umziehen

Wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger umzieht, zählt nicht nur Muskelkraft – es zählen Erfahrung, Feingefühl und verlässliche Organisation. Umzugskracher ist seit Jahren auf genau solche Situationen eingestellt. Wir kennen die besonderen Anforderungen, die Seniorenumzüge und Umzüge pflegebedürftiger Menschen mit sich bringen – und gehen entsprechend vor.

Wir erstellen Ihnen auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag, der direkt für den Antrag bei Ihrer Pflegekasse verwendet werden kann. So haben Sie alles aus einer Hand – von der Planung bis zur finalen Übergabe in der neuen Wohnung. Nutzen Sie unser Online-Anfrageformular oder rufen Sie uns direkt an – wir melden uns schnell zurück und besprechen gemeinsam, wie wir Ihren Umzug am besten gestalten.

Mit Umzugskracher sicher und stressfrei umziehen

Weil Ihre Zeit wertvoll ist –

Umziehen mit Umzugskracher.

Was ergibt 15+1?

FAQ – Häufige Fragen zum Pflegekasse Umzug

Die Pflegekasse bezuschusst Umzugskosten mit bis zu 4.180 Euro, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird. Voraussetzung ist ein Pflegegrad von 1 bis 5 sowie eine nachvollziehbare pflegerische Begründung für den Wohnungswechsel. Der Betrag gilt pro Maßnahme – nicht pro Jahr.

Unbedingt vor dem Umzug. Anträge, die erst nach dem Wohnungswechsel eingereicht werden, werden von der Pflegekasse in der Regel abgelehnt. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – idealerweise mehrere Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.

Beim Umzug ins Pflegeheim gelten andere Regelungen. Die Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist in erster Linie für den Verbleib in der häuslichen Umgebung konzipiert. Für den Einzug ins Pflegeheim greifen andere Leistungsformen der Pflegeversicherung, etwa die Übernahme von Heimkosten.

In der Regel benötigen Sie den aktuellen Pflegegradbescheid, eine ärztliche oder pflegerische Begründung für den Umzug, eine Beschreibung der neuen Wohnung sowie einen Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens. Die Pflegekasse AOK und die BARMER Krankenkasse können zusätzliche Unterlagen anfordern – fragen Sie vorab direkt bei Ihrer Kasse nach.

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht weiterhin Anspruch auf Pflegegeld – jedoch nur auf Geldleistungen, nicht auf Sachleistungen. Bei einem Umzug in Länder außerhalb dieses Rahmens erlöschen die Ansprüche an die deutsche Pflegeversicherung vollständig. Eine frühzeitige Beratung durch die Pflegekasse ist in jedem Fall empfehlenswert.

Ja – und das ist sogar notwendig. Die Pflegekasse verlangt als Nachweis einen detaillierten Kostenvoranschlag des beauftragten Umzugsunternehmens. Umzugskracher erstellt diesen Voranschlag schnell und transparent – genau in dem Format, das für den Antrag benötigt wird. Jetzt Angebot anfordern und entspannt planen.

  • Unsere Referenzen

Hier haben wir es krachen lassen:

Umzugskracher ist ein etabliertes Umzugsunternehmen Berlin, das bereits zahlreiche Projekte im privaten und gewerblichen Bereich erfolgreich realisiert hat. Hier eine Auswahl unserer Referenzen:

×
×
×